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 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Reiseanmeldung/Beherbergungsvertrag
(1) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung mittels einer Reservierungs- oder Buchungsbestätigung zugesagt worden ist. 

 

§ 2 Bereitstellung der Ferienwohnungen
(1) Reservierte Ferienwohnungen stehen Ihnen am Anreisetag ab 17:00 Uhr zur Verfügung.  Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung der reservierten Wohnung ausnahmsweise nicht um 17:00 Uhr erfolgt. Sie werden gebeten, am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr die Ferienwohnung besenrein zur Verfügung zu stellen sowie die Betten ab zu ziehen

(2) Der Vermieter ist berechtigt, bei verspätetem Freizug Mehrkosten zu berechnen.

§ 3 Anzahlung/ Bezahlung
(1) Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung der vereinbarten Gesamtmiete fällig. 

(2) Die Verbleibende Gesamtmiete ist zuzüglich der Pauschale für die Endreinigung bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn fällig. Erfolgt der Vertragsabschluss innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn, so ist die vereinbarte Gesamtmiete sofort fällig. Der Gesamtbetrag ist in jedem Fall spätestens mit dem Mietbeginn zu entrichten.

(3) Kommt der Gast diesen Zahlungsbedingungen nicht fristgerecht nach, ist der Vermieter von seinen vertraglichen Pflichten entbunden und kann sofort anderweitig über das Mietobjekt verfügen. Bereits gezahlte Beträge werden nach § 4 behandelt. 

(4) Die Kurabgabe für die Insel Amrum ist mit dem Mietpreis zu entrichten.
 
§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu den selben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung 100% der Mieten bzw. der Restbetrag der Gesamtmiete zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

(2) Schließen Sie bitte eine Reiserücktrittsversicherung ab, denn nur so bekommen sie bei Nichtantritt Ihres Urlaubes Ihr Geld zurück

(3) Bei Nichtantritt zum Mietbeginn ohne Mitteilung an den Vermieter erlischt der Anspruch auf die Gesamtreservierung. Gleichzeitig wird der Gesamtmietpreis fällig.

(4) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(5) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

 

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt über das Portal der Amrum Touristik, anderweitig zu vermieten.

§ 5 Rücktritt des Vermieters 

(1) Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, sodass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Vermieter, behalten wir uns vor, den Reparatur und Wiederbeschaffungspreis vom Mieter einzufordern.
 
§ 6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

(1) Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns vertretbaren Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf eine anteilige Rückerstattung. 


§ 7 Haftung und Pflichten 

(1) Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Mietobjekt zu verlassen.

(2) Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, dass Objekt pfleglich zu behandeln.

(3) Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

(4) Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen gesäubert werden. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch den Vermieter. Zur Endreinigung durch den Mieter zählt: Staubsaugen, benutztes Geschirr abwaschen und wieder weg räumen sowie Müll raus bringen. 

Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung, sind wir berechtigt die entstehenden Kosten für den Mehraufwand zzgl. zum Endreinigungsbetrag in Höhe von 50,00€ zu berechnen.

(5) Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

(6) Alle Gäste sind verpflichtet, die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die jeweils geltende Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.

§ 8 Weitere Obliegenheiten des Kunden, Ausschlussfrist

(1) Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung sind Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

(2) Für Leistungsstörungen von Seiten Dritter, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die Ihnen oder Ihren Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjektes oder seiner Einrichtung entstehen, haften wir nicht, es sei denn, dass uns eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflicht zur Last fällt. 
 
§ 9 Kurtaxe

(1) Kurtaxbeträge sind im Reisepreis nicht enthalten! Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe lt. Satzung der jeweiligen Gemeinde zu entrichten. Dieser Betrag ist auf Ihrer Buchungsbestätigung und Rechnung ausgewiesen.

 

 

Hausordnung

Sie verbringen Ihren Urlaub in einer privaten Ferienwohnung. Wir haben uns mit der Einrichtung Mühe gegeben und hoffen, dass Sie einen wunderschönen Urlaub in unserer Ferienwohnung verbringen.  
Nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung geben, in der wir nur beschreiben, wie wir uns den Umgang mit der Wohnung und dem Inventar im Idealfall vorstellen. 
Außerdem haben wir zu unserer Entlastung einige Regeln aufgeführt, von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden. Durch eine ordentliche Behandlung der Wohnung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen eine schöne Ferienwohnung zur Verfügung stellen zu können. 

Allgemein: 

Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder Sie brauchen Hilfe, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich in der Ferienwohnung befinden oder dazugehören, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um. 
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, die Mietbedingungen einhalten. 

Küche: 

Bitte beachten Sie, dass Geschirr nur im sauberen Zustand in die Schränke eingeräumt wird, gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und Geräte, die Sie benutzt haben. 

Müll: 

Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitten wir Sie uns dabei zu helfen. Fragen zur Entsorgung beantworten wir Ihnen jederzeit gerne.

An die Raucher: 
Das Rauchen ist in unserer Ferienwohnung grundsätzlich verboten. 

Schlüssel: 
Bitte geben Sie Ihre Schlüssel nicht aus der Hand. Bei Verlust haftet der Mieter mit 35,00 € pro Schlüssel. 

Bad: 
Bitte keine Hygieneprodukte und auch keine Essensreste in der Toilette entsorgen. Es ist nicht gestattet, Wäsche in der Wohnung zu trocknen. 

Ruhezeiten: 
Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, von 22:00 Uhr bis 6:30 Uhr die Nachtruhe einzuhalten.

Beschädigung: 
Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen, nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.  

Parkmöglichkeiten: 
Dem Mieter wird ein Stellplatz auf dem Grundstück der Ferienwohnung zur Verfügung gestellt. Es kommt dadurch aber kein Verwahrungsvertrag zustande. 
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ferienwohnungsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Vermieter nicht.

Sorgfaltspflicht: 
Fenster und Türen sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen, um Schäden die durch Unwetter entstehen können zu vermeiden. 

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters. 

Im Mietpreis sind neben den Übernachtungskosten Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, (einmal pro Woche), Spül- und Putzmittel und Müllbeutel für die ersten Tage enthalten.  

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

 

 

 

Impressum

Angaben gemäß §5 TMG

 

Ralf und Steffi Prieg

Madelwai 13

25946 Norddorf

Telefon: 04682 2699

Email: blickaufsmeer@t-online.de

 

Bilder, Grafiken und Webdesign: Ralf und Steffi Prieg

 

 

Haftungsausschluss

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Datenschutz
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Quellverweis: Disclaimer eRecht24

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